LGA Bayern Label
Die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) vergibt 2 verschiedene Prüfzeichen für Ökostrom, nämlich „Öko-Strom (regenerativ)“ und „Öko-Strom (effektiv)“. Diese Ökostrom-Gütesiegel können sowohl von Stromanbietern als auch von gewerblichen Verbrauchern erworben und zu Werbezwecken eingesetzt werden.
Für das Prüfzeichen „Öko-Strom (regenerativ)“ müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Der Strom muss aus regenerativen Energiequellen erzeugt werden, und zwar analog zur Definition des Erneuerbare Energien-Gesetzes
- also aus Wasserkraft (regenerativ mit natürlichem Zufluß), Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponie-/Klärgas und Biogas.
- Investitionen in Neuanlagen auf Basis einer Marktprognose.
Für das Prüfzeichen „Öko-Strom (effektiv)“ müssen diese Kriterien erfüllt werden:
- Mindestens 25 Prozent der Energie muss regenerativen Quellen entstammen.
- Die restliche Strommenge muss mittels effektiver Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden.
- Investitionen in Neuanlagen auf Basis einer Marktprognose.
Bei beiden Öko-Prüfzeichen muss der Stromlieferant im Rahmen der Vergabe eine ausreichende Versorgungssicherheit und eine Sicherstellung der Anforderungen durch ausreichende organisatorische Anforderungen nachweisen.
Ob die genannten Kriterien wirklich eingehalten werden, wird durch unabhängige Sachverständige der LGA im Rahmen jährlicher Überwachungsaudits geprüft.
Kritik: An den Kriterien der Öko-Strom-Label der Landesgewerbeanstalt Bayern wurde kritisiert, dass die Zertifikate nicht darauf eingehen, ob es sich bei den Anlagen, aus denen der Strom stammt, um ältere oder neuere Modelle handelt. Für echte Öko-Puristen sind die Anforderungen des „Öko-Strom effektiv“ Labels sicherlich zu niedrig, da hier nur 25 % des Stroms regenerativen Quellen stammen muss. Außerdem scheint bei den Ökostrom-Labeln eine Verwendung der umstrittenen RECS-Zertifikate möglich zu sein.
Tatsächlich scheint es bislang auch nur sehr wenige Betriebe zu geben, die mit den Ökostrom-Prüfsiegeln der LGA Bayern zertifiziert sind. Merkwürdig ist, dass im Rahmen unserer Recherche auf der Webseite der Landesgewerbeanstalt Bayern praktisch keinerlei Hinweise auf die Gütesiegel zu finden waren. Ob diese überhaupt noch vergeben werden, ist deshalb nicht völlig klar – denkbar ist, dass die LGA diese Aufgabe mittlerweile vollständig an den TÜV Rheinland abgetreten hat.
Internet: http://lga.de/