Grüner Strom Label (Zertifkat und Gütesiegel)

Bei dem „Grüner Strom Label“ handelt es sich um ein renommiertes Ökostrom-Gütesiegel, das von diversen Natur- und Umweltschutzverbänden, z.B. dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Deutschen Naturschutzring (DNR), aber auch der „Verbraucher Initiative“ und sogar von Friedensinitiativen getragen wird. Gegründet wurde das Bonner Grüner Strom Label e.V. bereits 1999 auf Initiative von Eurosolar, der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien – ein Ziel war, durch das Label für die an Ökostrom interessierten Verbraucher mehr Transparenz zu schaffen.

Generell kennzeichnet das Grüner Strom Label Ökostromprodukte mit einem sehr hohen Umweltnutzen. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass es sich bei dem Produkt um 100% echten Ökostrom handelt. Ein wichtiges Kriterium für die Vergabe des Labels ist darüber hinaus, dass die ausgezeichneten Produkte in den naturverträglichen Ausbau regenerativer Energien investieren und damit einen aktiven Beitrag zu einer grünen Energiewende leisten.

Kriterien für das Grüner-Strom-Label (seit Januar 2015):

– Der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammen – also Strom, der aus Solarstrahlung, Wind- und Wasserkraft, Biomasse (im Rahmen der in der Biomasseverordnung definierten Begrenzungen), Klärgas (kein Deponiegas) oder geothermischen Quellen gewonnen wird.

Dies müssen die jeweiligen Stromanbieter nachweisen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsnachweise des Bundesumweltamtes. In diesem Punkt gehen die Anforderungen des Grüner Strom-Labels sogar noch weiter: Es muss nämlich eine direkte Kopplung vorliegen zwischen der zugrunde liegenden Strommenge und dem jeweiligen Herkunftsnachweis. Das bedeutet, dass der Stromanbieter tatsächlich echte Ökostrommengen bei einem regenerativen Kraftwerk einkaufen muss. Auf diese Art wird verhindert, dass ein Energieversorger Kohle- oder Atomstrom mittels reiner Herkunftsnachweise zu Ökostrom umdeklarieren kann.

– Das Grüner Strom Label garantiert, dass pro Kilowattstunde (kWh) ein fester Förderbetrag in neue Anlagen und innovative, umweltfreundliche Energieprojekte fließt.

Genau gesagt: Bei Endkunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh müssen mindestens 1 Cent je kWh in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert werden (bei Gewerbekunden ab 20.000 kWh sinkt der Betrag schrittweise auf min. 0,2 Cent).

Die Fördermittel können in unterschiedliche naturverträgliche Projekte fließen, die zu einer grünen Energiewende beitragen – dies können z.B. sein: Solaranlagen, Windkraftanlagen, Biomasseanlagen, regenerative Kombikraftwerke, Bürgerenergieprojekte, intelligente Netze und Energieeffizienzmaßnahmen.

– Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist nicht zulässig.

– Die Verwendung von RECS / EECS Zertifikaten ist nicht zulässig.

– Unternehmen, die selbst Atomkraftwerke betreiben oder an solchen direkt beteiligt sind, können ihr Ökostrom-Produkt nicht mit dem Grüner Strom Label zertifizieren lassen.

– Unternehmen, die nach Inkrafttreten des Grüner Strom-Label-Kriterienkatalogs 2015 (für neue Labelnehmer ab 2015, für bestehende Labelnehmer ab 2016) neue direkte Beteiligungen an bereits existierenden oder neuen Kohlekraftwerken erwerben, können ebenfalls nicht mit dem Grüner Strom Label ausgezeichnet werden.

Wichtig ist, dass das Grüner Strom Label auch die Unternehmenspolitik insgesamt berücksichtigt:

– Unternehmen sollen ihre Politik nachhaltig gestalten.

– Darüber hinaus enthalten die Grüner Strom Kriterien einen Passus, nach dem die Auszeichnung des jeweiligen Stromprodukts in eine nachhaltige Unternehmenspolitik im ökologischen, sozialen und ökonomischen Sinne eingebettet sein soll. Außerdem sollen die Anbieter freiwillige Selbstauskünfte geben – wenn möglich, mit Nachweisen.

– Anbieter müssen das betreffende Produkt transparent kommunizieren und ihren Kunden eine Stromsparberatung anbieten.

Die Stromanbieter verpflichten sich vertraglich, ihre zertifizierten Produkte für jedes Kalenderjahr von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen – momentan das „Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung“ (ZSW) in Stuttgart. Daraufhin wird entschieden, ob das Label verlängert wird und gegebenenfalls welche Auflagen damit verbunden sind.

Hinweis: Eine zeitgleiche Lieferung ist in den Kriterien des Grüner Strom Labels nicht zwingend vorgeschrieben.

Hinweis von unserer Seite: Eine Unterscheidung zwischen Grüner Strom Label „Silber“ und „Gold“ gibt es mittlerweile nicht mehr (gilt seit Inkrafttreten des neuen Kriterienkatalogs im Januar 2015). Das Label „Silber“ wurde komplett gestrichen. Heute wird das Grüner Strom-Label nach einem einheitlichen Standard vergeben, der den Anforderungen des früheren, höherwertigeren „Grüner Strom Label Gold“ entspricht. Das bedeutet, dass alle derzeit mit dem Grüner Strom Label ausgezeichneten Produkte diesem höheren Standard entsprechen.

(Stand 30.10.2015)

Internet: http://www.gruenerstromlabel.org/

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