Ökostrom Vergleich







OK power Label (Zertifkate und Gütesiegel)

OK Power

Beim ok-Power-Label handelt es sich um ein Ökostrom-Gütesiegel, das vergeben wird von EnergieVision e.V. - einem gemeinnützigen Verein mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Hinter dem im Juli 2000 gegründeten Verein stehen das Öko-Institut e.V. in Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Durch das ok-Power-Label soll nicht nur die Markttransparenz in der Energiewirtschaft gefördert werden, es soll vor allem garantiert werden, dass die mit diesem Gütesiegel ausgestatteten Stromangebote zu einem zusätzlichen Umweltnutzen führen – und zwar gegenüber der Öko-Strommenge, die aufgrund öffentlicher Fördermaßnahmen ohnehin erzeugt wird.

Generell muss beim ok-Power-Label zwischen 2 verschiedenen Modellen unterschieden werden, nämlich dem „Händlermodell“ und dem „Fondsmodell“.

Händlermodell:
Bei diesem Modell muss der gelieferte Strom aus erneuerbaren Energiequellen und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stammen, wobei der KWK-Anteil jedoch max. 50 Prozent betragen darf.

Beim Händlermodell ist ein wesentliches Kriterium zur Vergabe des ok-Power-Labels, dass mindestens 1 Drittel des Stroms aus Erzeugungsanlagen stammen muss, die nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, ein weiteres Drittel darf nur aus Anlagen stammen, die nicht älter als 12 Jahre sind (das restliche Drittel des gelieferten Stroms darf auch aus Altanlagen stammen). Wichtig ist, dass die Stromerzeugungsanlagen beider Kategorien außerhalb des Förderbereichs des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehen müssen.

Positiv an diesem Modell ist, dass durch diese Regelung ein erheblicher „Neubaudruck“ in Sachen Ökostromanlagen entsteht.

Fondsmodell:
Bei diesem Modell muss der gelieferte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen, wobei durch die Zahlung eines Aufschlags (dem sog. Förderfonds) auf den üblichen Stromtarif der Ausbau von neuen regenerativen Erzeugungsanlagen gefördert wird. Die Förderung bezieht sich dann auf Kraftwerke, welche ihren Strom zwar nach dem Erneuerbare Energien Gesetz in das Stromnetz einspeisen, bei denen die reine EEG-Vergütung allerdings zu keiner Wirtschaftlichkeit führt. Die Verwendung der Fördermittel als auch die Mindestanforderungen an die Förderwirkung der jeweiligen Anlagen werden durch das Gütesiegel geregelt.

Für sämtliche Produktkategorien gilt, dass das ok-Power-Label auch besondere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der jeweiligen Ökostromkraftwerke vorschreibt: Strom aus Wasserkraft z.B. sollte primär aus sanierten oder reaktivierten Anlagen stammen, da in diesem Fall die Eingriffe in den Naturhaushalt recht gering ausfallen.

Hinweis: Ab 2011 wird für Ökostrom-Angebote im Rahmen des ok-Power-Labels auch das sog. „Initiierungsmodell“ angeboten: Hier muss der Ökostromanbieter den Kunden mit Strom aus erneuerbaren Energien oder zu max. 50 Prozent aus hocheffizienten KWK-Anlagen beliefern. Der jeweilige Stromversorger muss sich dann selbst engagieren zur Förderung neuer umweltfreundlicher Erzeugungsanlagen – und zwar insofern, dass der Stromversorger sicherstellen muss, dass Neukunden innerhalb von fünf Jahren zu mindestens 75 Prozent mit Strom beliefert werden, der durch selbst initiierte Anlagen erzeugt wurde (bei Stromanbietern mit einem hohen Anteil an Ökostrom mindestens 50 Prozent). Genauere Informationen zu diesem neuen Modell finden Sie auf der Webseite von EnergieVision.

Kritikpunkte: Das ok-Power-Label bezieht sich nur auf einzelne Produkte bzw. Ökostrom-Angebote – bei der Vergabe wird die Geschäftspolitik des Unternehmens, die den jeweiligen Stromtarif anbietet, nicht berücksichtigt. Deshalb kann das Gütesiegel auch an einzelne Stromangebote von Stromversorgern vergeben werden, die gleichzeitig noch andere Stromtarife mit Atomstrom offerieren. So kommt es z.B., dass selbst einzelne Ökostrom-Produkte von Vattenfall mit dem ok-Power-Label ausgezeichnet sind – obwohl das Unternehmen auch Kernkraftwerke betreibt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass beim ok-Power-Label die Verwendung der umstrittenen RECS-Zertifikate als Beschaffungsnachweis zulässig ist – die RECS-Zertifikate sind in die Kritik geraten, weil mit diesen theoretisch herkömmlicher Strom (aus Atom oder Kohle) zu Ökostrom umetikettiert werden kann (dieser Kritikpunkt wurde allerdings in einer Pressemitteilung vom Öko-Institut e.V. vom 09. Januar 2008 zurückgewiesen und als unbegründet bezeichnet).

Es wird auch immer wieder kritisiert, dass beim Händlermodell nur 50 Prozent des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen muss – was für echte Öko-Puristen sicherlich nicht ausreichend ist.

Fazit: Aufgrund der genannten Kritikpunkte ist das ok-Power-Label nur mit gewissen Einschränkungen zu empfehlen. Da beim Händlermodell nur die Hälfte des Stroms erneuerbaren Energien entstammen muss, sollte man als potentieller Kunde immer im Einzelfall prüfen, inwieweit die persönlichen Präferenzen erfüllt werden.

Trotz der genannten Einschränkungen gibt es beim ok-Power-Label selbstverständlich auch viele äußerst positive Aspekte – z.B. die Tatsache, dass immer ein bestimmter Teil der Einnahmen in den Bau umweltfreundlicher Neuanlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert werden muss. Hierbei handelt es sich um einen ganz wesentlichen Schritt zur Ermöglichung einer grünen Energiewende. Tatsächlich handelt es sich laut Ansicht von Stephan Scherfenberg von der Stiftung Warentest beim ok-Power-Label (neben dem „Grüner Strom Label“) um eines der beiden vertrauenswürdigen Zertifikate unter den relevantesten Ökostrom-Gütesiegeln Deutschlands.

Internet: http://www.ok-power.de

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Im Folgenden informieren wir Sie über grundsätzliche Kriterien und Sachverhalte zum Thema Ökostrom und worauf Sie achten sollten. Wenn Sie also das erste Mal auf Ökostrom-Vergleich.com sind, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit:

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